Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Verlosung von Mediair AG rund um die Stadt Zürich Open 2026.
1. Veranstalterin
Veranstalterin der Verlosung ist Mediair AG, Musterstrasse 1, 8000 Zürich. Die Stadt Zürich Open 2026 ist nicht Veranstalterin der Verlosung. Mediair ist lokaler Sponsor des Turniers.
2. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme erfolgt über das Anmeldeformular auf gewinnspiel.mediair.ch. Pro Person ist eine Teilnahme zulässig. Mehrfachanmeldungen werden über die E-Mail-Adresse ausgeschlossen.
3. Teilnahmeschluss und Auslosung
Teilnahmeschluss ist der 21. September 2026 (Turnierschluss). Die Auslosung erfolgt nach diesem Datum nach dem Zufallsprinzip unter allen gültigen Anmeldungen.
4. Gewinn
Verlost wird ein (1) Mediair Luftschlafsystem nach Wahl der Gewinnerin oder des Gewinners aus dem aktuellen Sortiment, im Wert von bis zu CHF 8'100. Der Gewinn wird per E-Mail mitgeteilt. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist nicht möglich. Meldet sich die gezogene Person nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung, verfällt der Anspruch und es kann neu ausgelost werden.
5. 30% Rabatt für alle Teilnehmer
Alle Teilnehmenden der Verlosung erhalten 30% Rabatt auf ein Mediair Luftschlafsystem. Der Rabatt ist nicht an einen Code gebunden. Zur Einlösung genügt der Hinweis bei telefonischer oder schriftlicher Kontaktaufnahme, dass die Teilnahme über die Tennis-Aktion erfolgt ist. Der Rabatt gilt pro Person einmalig, ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar und nicht in bar auszahlbar.
6. Datenverwendung
Die im Rahmen der Teilnahme erhobenen Daten werden ausschliesslich zur Durchführung der Verlosung sowie zur Rückkontaktaufnahme im Zusammenhang mit Gewinn und Rabatt verwendet. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
7. Ausschluss
Bei Verstoss gegen diese Bedingungen, bei unvollständigen oder falschen Angaben sowie bei Manipulationsversuchen kann die Veranstalterin Personen von der Teilnahme ausschliessen.
8. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt, die über die Gewinnbenachrichtigung hinausgeht.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Weitere Informationen zu Mediair finden Sie auf mediair.ch.
